Eine frühzeitige Anmeldung ist für sie ein Vorteil. Wir können Ihren Sitzplatz-Wünschen besser entsprechen. Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt, auf Mehrtagesfahrten aus dem Wick Katalog, in der Reihenfolge der Anmeldung.
Bei Annullierung einer getätigten Buchung wird zur Deckung des Arbeitsaufwandes und der Spesen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.– pro Person, höchstens jedoch Fr. 60.– pro Auftrag erhoben.
Bei Rücktritt – später als 31 Tage vor dem Abfahrtsdatum – werden für die Umtriebe und zur Deckung des Fahrpreises und der Hotelforderungen folgende Annullationsgebühren berechnet:
Die obligatorische Annullationsversicherung (Fr. 11.– für Reisen bis 2 Tage) bzw. die Annullation– und Reisezwischenfallversicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt. Sie ist nur gültig, falls die Annullierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt. Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie auf diese Versicherung verzichten. Die Annullation– und Reisezwischenfallversicherung empfehlen wir Ihnen zwecks Deckung von Zwischenfällen während der Reise.
Für Reiseversicherungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen gemäss separatem Versicherungsnachweis.
Pauschalpreis bis Fr. 350.00 Versicherungsprämie Fr. 15.00
Pauschalpreis bis Fr. 750.00 Versicherungsprämie Fr. 28.00
Pauschalpreis bis Fr. 1000.00 Versicherungsprämie Fr. 37.00
Pauschalpreis bis Fr. 1500.00 Versicherungsprämie Fr. 55.00
Pauschalpreis bis Fr. 2000.00 Versicherungsprämie Fr. 74.00
Pauschalpreis bis Fr. 2500.00 Versicherungsprämie Fr. 92.00
Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person während der Fahrt im Autocar im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung versichert. Ausserhalb des Cars besteht unsererseits keine Haftung. Wir übernehmen keine Haftung bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihrer Gepäckstücke auf der gesamten Reise. Unfall und Krankenversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Wick Reisen Wil ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Rahmen einer Pauschalreise bezahlten Rechnungsbeträge sind so gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen sichergestellt. Das entsprechende Erklärungsblatt informiert Sie über die Einzelheiten.
Jeder Reiseteilnehmer ist für das Mitführen seiner Reisedokumente selber verantwortlich. Für den Grenzübertritt benötigen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass.
Unsere Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Die Mindestbeteiligung beträgt 18 Personen. Bei Annullation einer Reise durch uns wird der volle Betrag rückerstattet, ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht nicht.
Kann auf einer Reise das bestätigte Zimmer mit Bad oder Dusche/WC oder das bestätigte Einzelzimmer nicht abgegeben werden, hat der Kunde Anrecht auf eine angemessene Rückerstattung.
Nicht inbegriffen sind Trinkgelder für Chauffeure und Reiseleiter/innen. Das ist eine traditionelle und nette Geste, welche in der Touristikbranche geschätzt wird.
Alle WICK-Cars sind Nichtraucherbusse. Wir danken für Ihr Verständnis.
Unsachgemässe Verschmutzung und/oder Beschädigung des Cars wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie die speziellen Bedingungen auf Ihrer Rechnung.
Bitte beachten Sie die speziellen Bedingungen und Konditionen auf der Bestätigung.